Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere Beratung, Vermittlung und Betreuung im Bereich der Geld- und Sachanlagen sowie im Finanzierungsbereich. Die Gesellschaft ist befugt, ihre Tätigkeit auszudehnen auf die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, auf die Unternehmensberatung sowie auf die Organisation von Seminaren, Konferenzen und Kongressen aller Art. Geschärfe, die dem Gesetz über das Kreditwesen und dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterfallen, darf die Gesellschaft nicht betreiben. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beisel Finanzdienstleistungen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Uwe Beisel, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 31.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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