Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Entwickeln, Herstellen und Vertreiben von Hard- und Software sowie Steuerungssystemen für Energiesysteme, das Vorhalten, das Betreiben und das Zurverfügungstellen von Netzwerkinfrastruktur sowie die Beratung über Produkte und Dienstleistungen im Energiemarkt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BentoNet GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für die Handelsregistereintragung HRB 738193. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Baden-Baden. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Manuel Gerhard Gernsbeck vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Stangier Regel Borchard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt. Das Gericht hat beschlossen, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 17.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
11 IN 269/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BentoNet GmbH, Flugstraße 15, 76532 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Gerhard Gernsbeck Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 738193 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stangier Regel Borchard Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, 76532 Baden-Baden, Gz.: 11579-20/JG/JG | Beschluss: | Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. | Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.