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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister. Im April 2024 wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Im Februar 2026 wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung erteilt. Ein Schlusstermin wurde für den 30. März 2026 bestimmt, der der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung der Gläubigerversammlung zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse dient. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 Euro, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 10.583,56 Euro. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden. Der Beschluss zur Einstellung wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam.
Originalbekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü 02.04.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745), vertreten durch: Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10, 68161 Mannheim, wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 02.05.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 23.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745), vertreten durch: Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 10.583,56 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü: In dem Insolvenzverfahren Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745), vertreten durch: Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Der komplette Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 31.03.2026
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