Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 718854

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Insolvenzprofil

Bührer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 718854
EUID
DEB8535.HRB718854

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1061/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Thomas Bührer

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeugen, Abbrucharbeiten, Altlastensanierung, Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH, Mannheim, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

4 IN 1061/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. | Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026

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