Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BUTIQ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Turley-Str. 8, 68167 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 722594
EUID
DEB8535.HRB722594
Insolvenzgericht
Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2270/18
Phase
Schlusstermin
Gegenstand des Unternehmens
Die Konzeption, die Realisierung, das Betreiben und der Vertrieb von modernen Retail-Konzepten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUTIQ GmbH in Mannheim ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Matthias Robert Storch vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf sind angemeldete und festgestellte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von insgesamt 263.723,74 Euro ermittelt worden. Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden steht ein Betrag von 23.698,90 Euro zur Ausschüttung auf die Insolvenzforderungen zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis liegt bei dem Amtsgericht Mannheim zur Einsichtnahme aus. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, Einwendungen bis einschließlich 11.07.2025 schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Der Schlussanhörung wird zugestimmt, wodurch der eigentliche Schlusstermin ersetzt wird. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
16.05.2025
4 IN 2270/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BUTIQ GmbH, Turley-Straße 8, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Robert Storch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 722594
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.07.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen kö...
4 IN 2270/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BUTIQ GmbH, Turley-Straße 8, 68167 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Robert Storch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 722594
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.07.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.05.2025
Originalbekanntmachung
26.05.2025
4 IN 2270/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUTIQ GmbH, Turley-Str. 8, 68167 Mannheim, vertr. d.d. GF: Matthias Robert Storch, AG Mannheim, HRB 722594, Az.: 4 IN 2270/18, Amtsgericht Mannheim betragen die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO insgesamt 263.723,74 Euro.
Vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden steht zur Ausschüttung auf die Insolvenzforderungen ein Betrag in Höhe von 23.698,90 Euro zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten bei dem Amtsgericht Mannheim, Bismarckstraße 14, 68159 Mannheim aus.
Amtsgericht Mannheim -Insolvenzgericht- 26.05.2025
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