Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 744035

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Insolvenzprofil

Code Hive GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
U 4, 8, 68161 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 744035
EUID
DEB8535.HRB744035

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1127/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Entwicklung von - Software und webbasierten Applikationen, - Elektrotechnik, - Embedded Systemen, - Apps für Mobilgeräte und Desktop, - Integrierte Hardware-/Softwarelösungen, - IT-Strategien für Unternehmen, (2) der Vertrieb von Hard- und Software und Service-Verträgen, sowie deren Vermietung, Vermittlung und Lizenzgeschäfte, (3) die Integration von ERP-, eCommerce- und verwandten Softwarelösungen, (4) Hosting, (5) IT-Beratung, Schulungen und Coaching.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Code Hive GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 26.01.2026 eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Bei der Berechnung der Vergütung wurde ein Vermögenswert in Höhe von 365.466,08 EUR zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 % wurde als gerechtfertigt angesehen. Die Auslagenpauschale wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

12.05.2025

1 IN 1127/25 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Code Hive GmbH, U 4, 8, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wenz Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 744035 - Schuldnerin - Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.05.2025 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur no...

Originalbekanntmachung

23.02.2026

1 IN 1127/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Code Hive GmbH, U 4, 8, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wenz Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 744035 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolv...

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