Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 745038

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Communikom Mannheim GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Gottlieb-Daimler-Straße 12, 68165 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 745038
EUID
DEB8535.HRB745038

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2435/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation/Callcenter-Dienstleistungen, insbesondere die Erbringung von Mehrwertdiensten und technischen Dienstleistungen, die umfassende Betreuung im Kommunikations- und Servicemanagement, die gezielte Marktbearbeitung durch Telefonmarketing, die Adressqualifizierung, die telefonische Nachbearbeitung aller kundenrelevanten Aktionen sowie die Durchführung von Zielgruppen-Umfragen, weiter die Vermittlung von Telekommunikations/Callcenter-Dienstleistungen sowie die Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeübt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Communikom Mannheim GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 113.982,13 EUR ausgegangen. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 33 % wurde aufgrund vorbereitender Maßnahmen zur Betriebsveräußerung und Sanierungsbemühungen sowie der Wahrnehmung von Arbeitnehmerangelegenheiten als gerechtfertigt angesehen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

4 IN 2435/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Communikom Mannheim GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 12, 68165 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Malick Eisenblätter Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 745038 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, er...

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