Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Corvey Medical AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen
Handelsregister
Mannheim, HRB 751334
EUID
DEB8535.HRB751334
Insolvenzgericht
Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2742/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb (selbst oder durch Tochtergesellschaften) von Krankenanstalten, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen sowie die Erbringung von Management- und Verwaltungstätigkeiten sowie die Übernahme von Beratungsaufgaben und Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Betrieb von Krankenanstalten, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind, einschließlich des Begründens, Erwerbens, Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland, mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand des Unternehmens, im eigenen Namen und für ihre Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss des Kreditwesensgesetzes. Die Gesellschaft kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der Corvey Medical AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung wurde am 24.02.2026 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
25.02.2026
4 IN 2742/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Corvey Medical AG, Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen, vertreten durch den Vorstand Jens Moldenhauer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 751334
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der ...
4 IN 2742/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Corvey Medical AG, Mannheimer Straße 35a, 68723 Schwetzingen, vertreten durch den Vorstand Jens Moldenhauer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 751334
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 24.02.2026
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