Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 720357

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CSP Compliance GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg
Handelsregister
Mannheim, HRB 720357
EUID
DEB8535.HRB720357

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 59/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christopher Seagon
Adresse
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Telefon
06221 91180
Fax
06221 23128

Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme von Aufgaben von Finanzdienstleistern im Wege des Outsourcings, wobei insbesondere die gesamten Bereiche des Beauftragtenwesens und der Complianceaufgaben abgedeckt werden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Heidelberg hat am 06.02.2024 über den Antrag der CSP Compliance GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christopher Seagon bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Er wird beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

06.02.2024

51 IN 59/24 | In dem Verfahren über den Antrag CSP Compliance GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 720357 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pabst Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, Gz.: 1012/23 V08ehD4/92-24 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.02.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christopher Seagon Blumen...

Originalbekanntmachung

24.07.2024

82 IN 59/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CSP Compliance GmbH, Im Bosseldorn 30, 69126 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Leicht Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 720357 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pabst Lorenz + Partner, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, Gz.: 1012/23 V08ehD4/92-24 | Beschluss: | Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 25 % für d. vorläufigen Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden. | Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.07.2024

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