Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 714167

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Insolvenzprofil

DW Waghäusel Beteiligungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Goethestraße 49, 68753 Waghäusel
Handelsregister
Mannheim, HRB 714167
EUID
DEB8535.HRB714167

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 366/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Darija Marovic
Adresse
Goethestraße 49, 68753 Waghäusel

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung und Führung der Geschäfte der DW Waghäusel Verwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Waghäusel sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen und Liegenschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DW Waghäusel Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Darija Marovic, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Karlsruhe.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

60 IN 366/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DW Waghäusel Beteiligungs GmbH Goethestraße 49 68753 Waghäusel vertreten durch die Geschäftsführerin Darija Marovic Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 714167 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine beson...

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