Einstellung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 421650

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Insolvenzprofil

EPC Elreha Leiterplattentechnik Gmbh

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Friedrich-Engelhorn-Str. 5, 68167 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 421650
EUID
DEB8535.HRB421650

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1313/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von Leiterplatten der Elektronikindustrie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zhongjian Wei, wurde beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1313/22 geführt. Im Verfahrensschritt vom 05.02.2024 erfolgte die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 43) im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 11.03.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren ist am 11.02.2026 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

06.02.2024

1 IN 1313/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, Friedrich-Engelhorn-Straße 5, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Zhongjian Wei Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 421650 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.03.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. | Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 0...

Originalbekanntmachung

14.05.2025

1 IN 1313/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, Friedrich-Engelhorn-Straße 5, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Zhongjian Wei Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 421650 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antr...

Originalbekanntmachung

14.05.2025

1 IN 1313/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, Friedrich-Engelhorn-Straße 5, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Zhongjian Wei Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 421650 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.07.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstel...

Originalbekanntmachung

22.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, Friedrich-Engelhorn-Straße 5, 68167 Mannheim, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Mannheim, Schloss, Westflügel, 68149 Mannheim, Geschäfts-Nr.: 1 IN 1313/22, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 550.173,29 €. In diesem Verfahren steht eine liquide Masse in Höhe von 76.638,50 € zur Verfügung. Von diesem Betrag sind noch Masseverbindlichkeiten zu befriedigen. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Amtsgericht Mannheim, Insolvenzgericht, 22.05.2025

Originalbekanntmachung

12.02.2026

1 IN 1313/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EPC Elreha Leiterplattentechnik GmbH, Friedrich-Engelhorn-Straße 5, 68167 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Zhongjian Wei Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 421650 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs...

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