Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 732744

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ER&BIN GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Friesenheimer Straße 25A, 68169 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 732744
EUID
DEB8535.HRB732744

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1237/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Hasanov Hashim

Gegenstand des Unternehmens

Verputzarbeiten, Baggerbetrieb, Kabelverlegungsarbeiten (Tiefbau), Trockenbau-Arbeiten und Isolationsarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ER&BIN GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Originalbekanntmachung

23.12.2025

1 IN 1237/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ER&BIN GmbH, Friesenheimer Str. 25 a, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hasanov Hashim Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 732744 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. | Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 22.12.2025

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