Einstellung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 748061

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Insolvenzprofil

Ertekin Stuckwerk UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Casterfeldstraße 210, 68219 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 748061
EUID
DEB8535.HRB748061

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1921/25
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Tockenbau sowie Maler- und Stuckateuerarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ertekin Stuckwerk UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Mannheim den Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Originalbekanntmachung

11.02.2026

4 IN 1921/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Ertekin Stuckwerk UG (haftungsbeschränkt), Casterfeldstraße 210, 68219 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Gül Fatma Ertekin Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748061 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öff...

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