Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Europersonal24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fiduciastraße 4, 76227 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 716661
EUID
DEB8535.HRB716661
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
101 IN 950/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Adresse
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Europersonal24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Aniko Kapic, ist im vorläufigen Stadium. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (HRB 716661). Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der AOK Karlsruhe gestellt. In Ergänzung eines Beschlusses vom 27.10.2025 wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Tobias Hirte, gemäß §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 2 InsO ermächtigt, Auskünfte zu Versicherungsverhältnissen der Schuldnerin bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu erheben. Ihm werden die Rechte der Schuldnerin aus den Versicherungsverträgen zur Ausübung in vollem Umfange übertragen. Der Generali Deutschland Lebensversicherung AG wird aufgegeben, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Versicherungsverträge und sonstige Unterlagen bzw. Korrespondenz in Kopie oder elektronisch vorzulegen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Entscheidung wurde am 19.03.2026 vom Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht verkündet bzw. bekanntgegeben.
Originalbekanntmachung
20.03.2026
101 IN 950/25
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK
Kriegsstr. 41
76133 Karlsruhe
Gz.: 24022432
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Europersonal24 GmbH
Fiduciastr. 4
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Aniko Kapic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716661
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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In Ergänzung des Beschlusses vom 27.10.2025 wird der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Tobias Hirte Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe gemäß den §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 2 InsO ermächtigt, alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu vormaligen und zu bestehenden Versicherungsverhältnissen der Schuldnerin bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu erheben, Insoweit werden ihm die Rechte der Schuldnerin aus den Versicherungsverträgen zur Ausübung in vollem Umfange übertragen.
Der Generali Deutschland Lebensversicherung AG wird aufgegeben, dem vorläufigen Insolve...
101 IN 950/25
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In dem Verfahren über den Antrag
der AOK
Kriegsstr. 41
76133 Karlsruhe
Gz.: 24022432
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Europersonal24 GmbH
Fiduciastr. 4
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Aniko Kapic
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 716661
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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In Ergänzung des Beschlusses vom 27.10.2025 wird der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Tobias Hirte Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe gemäß den §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 2 InsO ermächtigt, alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu vormaligen und zu bestehenden Versicherungsverhältnissen der Schuldnerin bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu erheben, Insoweit werden ihm die Rechte der Schuldnerin aus den Versicherungsverträgen zur Ausübung in vollem Umfange übertragen.
Der Generali Deutschland Lebensversicherung AG wird aufgegeben, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Versicherungsverträge und sonstige Unterlagen bzw. Korrespondenz in Kopie oder elektronisch vorzulegen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 19.03.2026
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