Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 737282

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Fisher´s Global Imports GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 737282
EUID
DEB8535.HRB737282

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1196/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
ADVOSOLVE
Person
Rechtsanwälte
Adresse
O 6, 7, 68161 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln aus aller Welt wie z.B. USA, Kanada, Austrailien, Skandinavien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisher´s Global Imports GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte ADVOSOLVE in Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

1 IN 1196/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fisher´s Global Imports GmbH, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Marie-Christin Lappas, geb. Fischer Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737282 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ADVOSOLVE, O 6, 7, 68161 Mannheim | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 -32 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www....

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