Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 749610

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Franz1 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fichtenweg 19, 76356 Weingarten Baden
Handelsregister
Mannheim, HRB 749610
EUID
DEB8535.HRB749610

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
106 IN 1251/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Projektierung, Vermietung, Vermarktung und der Vertrieb von eigenen Immobilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der Franz1 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Berufsgruppen sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

106 IN 1251/25 | In dem Verfahren über den Antrag der Franz1 GmbH Fichtenweg 19 76356 Weingarten vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Treuer Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 749610 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1 und zu 2 betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.