Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 8472

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

futureoffice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Galvanistraße 28, 68309 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 8472
EUID
DEB8535.HRB8472

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1553/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon
0621 53392291

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung von Dienstleistungen im Innenausbau, sowie Planen und Einrichten von Büroräumen und der Handel mit Möbeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat am 22.04.2026 über den Antrag der futureoffice GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da die Eröffnung noch nicht ausgesprochen ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gemäß EuInsVO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

4 IN 1553/26 | In dem Verfahren über den Antrag futureoffice GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Galvanistraße 28, 68309 Mannheim Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 8472 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.04.2026 um 20:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind...

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