Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 725908

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Insolvenzprofil

GBW Bauträgergesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Wiesental 19, 69469 Weinheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 725908
EUID
DEB8535.HRB725908

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2125/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in fremden Namen für fremde Rechnung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBW Bauträgergesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Kunkel, wird vor dem Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 2125/23 behandelt. Am 18.03.2024 hat das Gericht auf Antrag vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Dabei wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot für den Verkauf und die Eigentumsübertragung von vier Wohneinheiten in der Kolpingstraße 5/7 in Ketsch auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, übergegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen beantragt. Das Gericht hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 04.02.2026 vorgenommen. Bei der Berechnung der Vergütung ging das Gericht von einem Vermögenswert in Höhe von 2.728.522,71 EUR aus und hat einen Zuschlag von 25 % für den Mehraufwand aufgrund der Besonderheiten der Bauinsolvenz und der sechs Bauvorhaben gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.

Originalbekanntmachung

19.03.2024

1 IN 2125/23 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GBW Bauträgergesellschaft mbH, Johann-Alles-Straße 9, 68542 Heddesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kunkel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725908 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.03.2024 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO) hinsichtlich folgender Maßnahmen: (a) Auflassung und Eigentumsübertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück Kolpingstraße 5,7, Gemarkung Ketsch, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit, eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Ketsch Nr. 6462 beim Amtsgericht Mannheim, (b) Auflassung und Eigentumsübertragung des Miteigentumsanteils ...

Originalbekanntmachung

12.07.2024

1 IN 2125/23 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. GBW Bauträgergesellschaft mbH, Johann-Alles-Straße 9, 68542 Heddesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kunkel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725908 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.07.2024 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Verfügungsbefugnis übertragen, mit Wirkung für die künftige Insolvenzmasse den Vertrag über die Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages vom 30.08.2021 (UR-Nr. 453/2021) des Notars Günther Läufer-Neeb, Viernheim, mit der als Entwurfsfassung beigefügten notariellen Urkunde des Notars Fabian Tietz, Berlin, [Entwurf vom 04.07.2024] abzuschließen. 2. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis insoweit entzogen und dem vorläufigen In...

Originalbekanntmachung

05.02.2026

1 IN 2125/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GBW Bauträgergesellschaft mbH, Johann-Alles-Straße 9, 68542 Heddesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kunkel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725908 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatz...

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