Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 231935

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GDG Gebäude-Dienstleistungs-Gesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heidelsheimer Straße 28, 76646 Bruchsal
Handelsregister
Mannheim, HRB 231935
EUID
DEB8535.HRB231935

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
102 IN 233/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann Partner
Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon
0621 43 29 28 - 0
E-Mail
o.spiekermann@brinkmann-partner.de
Fax
0621 43 29 28 - 27

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Gebäude-Dienstleistungen, insbesondere von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wie Unterhaltsreinigung, Desinfektion, Glasreinigung, Hol- und Bringedienste, Spüldienste, Übernahme aller mit der Vollverpflegung im Zusammenhang stehender Dienstleistungen in Sozialeinrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern, Kurkliniken sowie im Verwaltungsdienst- und Industriebereich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 22.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GDG Gebäude-Dienstleistungs-Gesellschaft mbH in Bruchsal entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann aus Mannheim bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zudem wurden Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner untersagt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

102 IN 233/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GDG Gebäude-Dienstleistungs-Gesellschaft mbH Heidelsheimer Straße 28, 76646 Bruchsal vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Feldengut Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 231935 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.04.2026 um 12:10 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt : Rechtsanwalt Olaf Spiekermann Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim Telefon: 0621 43 29 28 - 0, Fax: 0621 43 29 28 - 27 o.spiekerman...

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