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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermittlung von Anlageprodukten des freien Kapitalmarktes, wie zum Beispiel Genussrechte als stille oder atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen, KG-Fonds, Öl- und Gasbeteiligungen sowie Schifffonds. Ausgeschlossen von der Vermittlung sind solche Anlageprodukte und Finanzinstrumende, die unter § 1 ABS 11 KWG fallen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göhringer Finanzservice GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Harold Hoffmann, ist eröffnet. Der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ottmar Herrmann, hat am 10.06.2024 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Der Berechnungsmasse liegt ein Betrag von 1.293.786,24 EUR zugrunde. Der Verwalter macht Zuschläge in Höhe von 110% auf die Regelvergütung geltend, begründet mit Kriminalinsolvenz, obstruktivem Schuldner, hoher Anzahl von Gläubigern sowie langwierigen und erschwerten Verwertungshandlungen. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht. Den Beteiligten steht es frei, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung Einwendungen vorzutragen. Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus, wobei das Akteneinsichtsrecht nachzuweisen ist. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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