Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 361725

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Insolvenzprofil

GUTWEIN GMBH Kybernetische Anwendungen

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Einsteinstraße 3, 76316 Malsch
Handelsregister
Mannheim, HRB 361725
EUID
DEB8535.HRB361725

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 483/22
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Die Planung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektronischen und eletromechanischen Regel- und Steuereinrichtungen und der dazugehörigen und ergänzenden Software und Dienstleistungen sowie kybernetische Anwendungen mit dem Schwerpunkt der Steuer- und Regeltechnik bis hin ur Umsetzung in kompletten Regelkreise der Antriebstechnik wie Motoren, Getrieben und Frequenzumrichter. Die Gesellschaft darf ferner alle Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihrers Hauptzweckes dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an lgiechargien oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GUTWEIN GMBH, Kybernetische Anwendungen, mit Sitz in Malsch, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 70 IN 483/22 anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Beate Gutwein und Dipl.-Ing. Jürgen Thomas Gutwein vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 22.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe einzulegen.

Originalbekanntmachung

27.06.2024

70 IN 483/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GUTWEIN GMBH Kybernetische Anwendungen, Einsteinstraße 3, 76316 Malsch, vertreten durch die Geschäftsführer Beate Gutwein und Dipl.-Ing. Jürgen Thomas Gutwein Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 361725 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weiter...

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