Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GV-Dienstleistungen und Handels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breslauer Straße 1, 76287 Rheinstetten
Handelsregister
Mannheim, HRB 746971
EUID
DEB8535.HRB746971
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
105 IN 1185/25
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist a) die Durchführung von - Baudienstleistungen, Altbausanierung und Gebäuderenovierungen im Trockenbau, - Rohrverlegungsarbeiten, - Reinigungsarbeiten und Dienstleistungen im Bereich der vorstehenden Maßnahmen, - Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau, jedoch nur insoweit, als die Durchführung dieser Arbeiten nicht einen Meisterbrief erfordern, b) der Handel mit Rohstoffen und Baustoffen im Bereich des vorgenannten Tätigkeitsfelds, c) der Handel mit Haushaltswaren, ausgenommen Elektromaschinen und Elektrogeräte, d) Handel mit Metallschrott.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Dienstleistungen und Handels GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Falinni, wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Das Amtsgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Karlsruhe einzureichen. Das Datum der Bekanntmachung ist der 21.04.2026.
Originalbekanntmachung
24.04.2026
105 IN 1185/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
GV-Dienstleistungen und Handels GmbH, Breslauer Straße 1, 76287 Rheinstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Falinni
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 746971
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. und zu 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekan...
105 IN 1185/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
GV-Dienstleistungen und Handels GmbH, Breslauer Straße 1, 76287 Rheinstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Falinni
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 746971
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. und zu 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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