Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Forst 44, 69207 Sandhausen
Handelsregister
Mannheim, HRB 722610
EUID
DEB8535.HRB722610
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
81 IN 89/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Gegenstand des Unternehmens
Die Bebauung von Grundstücken zu Wohnzwecken sowie das Erbringen von Dienstleistungen wie Projektmanagement, Baumanagement, Bauregie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl. Das Amtsgericht Mannheim ist das Registergericht. Im Rahmen des Verfahrens ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Zudem wird der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung können binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heidelberg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
21.03.2024
81 IN 89/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.05.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben ...
81 IN 89/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.05.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 11.03.2024
Originalbekanntmachung
24.06.2024
81 IN 89/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
H.L. Wohnbau UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 44, 69207 Sandhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Karl Georg Ludl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722610
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 5 % für d. Insolvenzverwalter/in beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.06.2024
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