Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 742629
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Initial gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Augartenstraße 1, 76137 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 742629
EUID
DEB8535.HRB742629
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 1075/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung und Völkerverständigung sowie die Unterstützung bildungsferner Personengruppen bei der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Durchführung von Projekten, Kursen, Beratungen und Integrationsmaßnahmen im sprachlichen, kulturellen und beruflichen Bereich verwirklicht. Im Rahmen der Zweckverwirklichung entwickelt und konzeptioniert die Gesellschaft passende, konstruktive pädagogische Alternativen, die es ermöglichen, die aus verschiedenen Gründen bildungsfernen Personengruppen zu erreichen. Die Gesellschaft unterstützt und ergänzt dabei den Verbund der sozialen Einrichtungen, deren Tätigkeitsfeld auf die weitere Entwicklung und Unterstützung eines sozialen Systems abzielt, welches eine Teilhabe für alle ermöglicht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Initial gGmbH in Karlsruhe ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist bestellt. Im Mai 2024 wurde dem Insolvenzverwalter ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen bewilligt. Im Oktober 2025 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wofür eine Berechnungsmasse von 128.417,06 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen ist durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe erfolgt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht. Im Juni 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angekündigt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 24.07.2025 bestand. Im Mai 2026 wurde bekanntgegeben, dass der Einstellungstermin nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten hatten bis zum 08.07.2026 Gelegenheit, Einwendungen vorzulegen. Im Schlussverzeichnis wurden Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 162.414,73 EUR festgestellt. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
06.06.2024
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH, Augartenstr. 1, 76137 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.05.2024.Dem Antrag war in vollem Umfang zu e...
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH, Augartenstr. 1, 76137 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.05.2024.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 31.05.2024
Originalbekanntmachung
05.06.2025
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal ...
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
02.04.2026
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Beschluss:
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheimhat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 30.10.2025 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.417,06 € zugrunde.
Es werden keine Zuschläge auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftss...
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Beschluss:
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheimhat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 30.10.2025 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.417,06 € zugrunde.
Es werden keine Zuschläge auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.04.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird ge...
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 128.417,06 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
60 IN 1075/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll...
60 IN 1075/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Initial gGmbH
Augartenstr. 1
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Wagenbret-Tamakloe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742629
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte Part.mbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe,
derzeit: Gerichtsfach 68, Gericht LG Karlsruhe
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Karlsruhe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Masseverbindlichkeiten können quotal befriedigt werden.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Im Schlussverzeichnis wurden Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 162.414,73 € festgestellt.
Auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.05.2026
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