Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Innospection Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fraunhoferstr. 5, 76297 Stutensee
Handelsregister
Mannheim, HRB 704852
EUID
DEB8535.HRB704852
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 943/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens
Erforschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Systemen für die zerstörungsfreie Materialprüfung und Durchführung von zerstörungsfreien Materialprüfungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innospection Germany GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 704852 eingetragen. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte in Mannheim. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Blümle, hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, wofür eine Berechnungsmasse von 612.515,44 EUR zugrunde liegt. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen durch das Gericht ist erfolgt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 1.089.233,40 EUR festgestellt worden. Für die Verteilung steht ein Betrag von 447.943,93 EUR zur Verfügung, wobei dem Massebestand von 515.796,71 EUR diese Forderungen gegenüberstehen. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 18.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
04.02.2026
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 612.515,44 EUR zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale sowie Auslagen für übertragene Zustellungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe -Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsicht...
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 612.515,44 EUR zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale sowie Auslagen für übertragene Zustellungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe -Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsichtigt ist.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
31.03.2026
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.089.233,40 EUR steht ein Betrag von 447.943,93 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
31.03.2026
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.089.233,40 € zu berücksichtigen, denen ...
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.089.233,40 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 515.796,71 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
31.03.2026
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolve...
30 IN 943/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Innospection Germany GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Fraunhofer Straße 5, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704852
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, L 9, 11, 68161 Mannheim, Gz.: 11445859
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.01.2026.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.03.2026
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