Eröffnungsbeschluss Baden-Württemberg HRB 718701

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

JL Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 718701
EUID
DEB8535.HRB718701

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 1247/25
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Adresse
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon
07219338060
Fax
072193380622

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Verwaltungs GmbH ist am 19.02.2026 um 11:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Fischer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Der Prüfungsstichtag ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 17.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt erhalten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.02.2026

10 IN 1247/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Verwaltungs GmbH, Tullastr. 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Thorsten Dollt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718701 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.02.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Andreas Fischer Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe Telefon: 07219338060 Telefax: 072193380622 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermitt...

Originalbekanntmachung

20.04.2026

10 IN 1247/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Verwaltungs GmbH, Tullastr. 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Thorsten Dollt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718701 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erf...

Originalbekanntmachung

11.05.2026

| In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Verwaltungs GmbH, Tullastr. 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Thorsten Dollt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 718701 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 08.05.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.05.2026

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