Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 726134

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kelebek GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
G 2, 11, 68159 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 726134
EUID
DEB8535.HRB726134

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 2229/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kelebek GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in Mannheim, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Berufsgruppen sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

09.03.2026

2 IN 2229/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Kelebek GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, G 2, 11, 68159 Mannheim Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 726134 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschre...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.