Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 739523

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

KG Restaurant ESSKultur am Lanzgarten Gastronomiebetrieb GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Meerfeldstraße 81, 68163 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 739523
EUID
DEB8535.HRB739523

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1023/22
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Michael Großmann

Gegenstand des Unternehmens

Das Führen von Gastronomiebetrieben, das Catering von externen Veranstaltungen sowie das Betreiben von Betriebskantinen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG Restaurant ESSKultur am Lanzgarten Gastronomiebetrieb GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 15.04.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

12.03.2024

1 IN 1023/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KG Restaurant ESSKultur am Lanzgarten Gastronomiebetrieb GmbH, Meerfeldstr. 81, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Großmann Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 739523 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finde...

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