Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Zeppelinstr. 11-33, 69121 Heidelberg
Handelsregister
Mannheim, HRB 337310
EUID
DEB8535.HRB337310
Insolvenzgericht
Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
82 IN 788/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen
Person
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen
Adresse
Lortzingstraße 35, 01307 Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Wohlfahrtspflege im Bereich der Krankenhilfe. Zur Verwirklichung dieses Zweckes unterhält die Gesellschaft insbesondere das Krankenhaus "Salem" als Krankenhaus nach der Bundespflegesatzverordnung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin sind Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen als Verfahrensbevollmächtigte zugeordnet. Im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt. Die Schuldnerin, der Gläubigerausschuss und die Mitarbeitervertretung haben den Insolvenzplan bereits erhalten und zugestimmt; sie haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Mit der Zustellung des Beschlusses erhalten die Gläubiger eine Abschrift des Insolvenzplans. Für die Teilnahme am Termin wird die Mitnahme eines Personalausweises oder Reisepasses sowie Unterlagen zum Nachweis der Forderungen verlangt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Termin inhaltliche Änderungen des Plans möglich sind und dass gegen die spätere Bestätigung des Plans nur unter engen Voraussetzungen sofortige Beschwerde zulässig ist.
Originalbekanntmachung
01.06.2026
82 IN 788/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Zeppelinstraße 11-33, 69121 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Rafaela Elisabeth Korte
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden, Gz.: 060383-25/THM/KD
|
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 03.07.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
1) In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).
2) Die Schuldnerin, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitarbeitervertretung haben den Insolvenzplan bereits erhalten und ...
82 IN 788/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH, Zeppelinstraße 11-33, 69121 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Rafaela Elisabeth Korte
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337310
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden, Gz.: 060383-25/THM/KD
|
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 03.07.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
1) In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).
2) Die Schuldnerin, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitarbeitervertretung haben den Insolvenzplan bereits erhalten und ihm zugestimmt. Alle genannten Beteiligten haben ausdrücklich erklärt, auf eine Stellungnahme zum Insolvenzplan nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu verzichten. Die obligatorische Zusendung des Insolvenzplans erfolgt nach § 232 Abs. 1, 1. HS. InsO.
3) Mit der Zustellung des obigen Beschlusses erhalten Sie eine Abschrift des Insolvenzplans. Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind. Vertretungsvollmachten müssen im Original vorliegen. Ggf. ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen, um die Vertretungsberechtigung nachzuweisen.
4) Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).
5) Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
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