Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kreatiVRaum GmbH (i.L.)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kelterstraße 30, 76227 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 728072
EUID
DEB8535.HRB728072
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 1294/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Frank Bassermann
Adresse
Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens
Die EDV-basierte 3D- und/oder VR-Visualisierung von Gebäuden, Objekten und technischen Anlagen, sowie der Handel mit und die Vermietung von EDV-Komponenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kreatiVRaum GmbH (i.L.) wird vom Amtsgericht Karlsruhe geführt. Der Liquidator Jochen Günter Knecht vertritt die Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bassermann hat am 08.01.2026 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der durch Beschluss des Gerichts am 05.03.2026 festgesetzt wurde. Am 30.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Gericht hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO einen Einstellungstermin nach § 211 InsO angesetzt. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 16.04.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie gegen Forderungsanmeldungen vorzulegen. Zudem war die Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung vorgesehen. Das Verfahren ist im Stadium der Vorbereitung auf die Einstellung bzw. des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung
03.02.2026
70 IN 1294/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin hat der Insolvenzverwalter am 30.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
06.03.2026
70 IN 1294/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalter...
70 IN 1294/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 10.134,36 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
06.03.2026
70 IN 1294/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich anzustellen (Aufgabe zur Post) zustellen (elektronisches EB)
70 IN 1294/24
- 2 -
gemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung
der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.04.2026
- d...
70 IN 1294/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich anzustellen (Aufgabe zur Post) zustellen (elektronisches EB)
70 IN 1294/24
- 2 -
gemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung
der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.04.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem
Amtsgericht Karlsruhe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht
mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungs-
prüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und
die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Be-
teiligten niedergelegt.
70 IN 1294/24 - 3 Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.01.2026
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