Schlusstermin Baden-Württemberg HRB 728072

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Insolvenzprofil

kreatiVRaum GmbH (i.L.)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kelterstraße 30, 76227 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 728072
EUID
DEB8535.HRB728072

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 1294/24
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Frank Bassermann
Adresse
Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe

Gegenstand des Unternehmens

Die EDV-basierte 3D- und/oder VR-Visualisierung von Gebäuden, Objekten und technischen Anlagen, sowie der Handel mit und die Vermietung von EDV-Komponenten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kreatiVRaum GmbH (i.L.) wird vom Amtsgericht Karlsruhe geführt. Der Liquidator Jochen Günter Knecht vertritt die Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bassermann hat am 08.01.2026 einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der durch Beschluss des Gerichts am 05.03.2026 festgesetzt wurde. Am 30.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Gericht hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO einen Einstellungstermin nach § 211 InsO angesetzt. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 16.04.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie gegen Forderungsanmeldungen vorzulegen. Zudem war die Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung vorgesehen. Das Verfahren ist im Stadium der Vorbereitung auf die Einstellung bzw. des Schlusstermins.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

70 IN 1294/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin hat der Insolvenzverwalter am 30.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Originalbekanntmachung

06.03.2026

70 IN 1294/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstraße 14, 76133 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalter...

Originalbekanntmachung

06.03.2026

70 IN 1294/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. kreatiVRaum GmbH (i.L.), Kelterstr. 30, 76227 Karlsruhe, vertreten durch den Liquidator Jochen Günter Knecht Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728072 - Schuldnerin Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich anzustellen (Aufgabe zur Post) zustellen (elektronisches EB) 70 IN 1294/24 - 2 - gemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung - Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen - Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.04.2026 - d...

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