Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 730032

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Insolvenzprofil

KSB Apartments GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Casimir-Katz-Straße 15, 76593 Gernsbach
Handelsregister
Mannheim, HRB 730032
EUID
DEB8535.HRB730032

Insolvenzgericht

Gericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 544/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. André Berbuer
Adresse
Sinzheim

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Hotel- und Gastronomiebetrieben mit allen dazugehörigen Dienstleistungen und zwar: - Das Führen und Betreiben von Hotels und gastronomischen Einrichtungen - Der Verkauf von Getränken (alkoholische und alkoholfreie Getränke), Speisen und weiterer Handelsware - Der Verkauf von im Hotel hergestellten Lebensmitteln - Die Betreibung von touristischen Einrichtungen wie bspw. Wellnessanlagen und Ferienwohnungen - Die Organisation und Durchführung von Events, touristischen Veranstaltungen, Catering, Bewirtung außer Haus.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSB Apartments GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. André Berbuer, hat sein Amt vom 16.10.2025 bis zum 30.11.2025 ausgeübt. Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von 86.544,90 Euro. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt. Nach Art und Umfang der Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung aufgrund Fortführung des Betriebes und Vorbereitung einer übertragenden Sanierung konnte eine Vergütung in Höhe von 60 % der Regelvergütung, mithin 14.604,52 Euro, festgesetzt werden. Hinzu kommen die gesetzlichen Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. André Berbuer für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

11 IN 544/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSB Apartments GmbH, Casimir-Katz-Straße 15, 76593 Gernsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Oleg Storm Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 730032 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. André Berbuer, Sinzheim, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe : Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 16.10.2025 bis zum 30.11.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorl...

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