Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 705061

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Insolvenzprofil

KURU GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein
Handelsregister
Mannheim, HRB 705061
EUID
DEB8535.HRB705061

Insolvenzgericht

Gericht
Heidelberg
Aktenzeichen
81 IN 70/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

die Aus- und Durchführung von Schweißarbeiten aller Art, ferner die Durchführung von Hochbauarbeiten, Innen- und Außenfassadenarbeiten sowie der Winterdienst.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KURU GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Heidelberg.

Originalbekanntmachung

07.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KURU GmbH, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein, betragen die anerkannten Insolvenzforderungen nach § 38 InsO 313.951,77 €. Für die Schlussverteilung verbleibt ein Massebestand von 61.112,38 €. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzabteilung - unter dem Aktenzeichen 81 IN 70/17 - aus. Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 07.05.2025

Originalbekanntmachung

03.02.2026

81 IN 70/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KURU GmbH, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein, vertreten durch d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 705061 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt,...

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