Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 107409
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KYMO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hardtstraße 37A, 76185 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 107409
EUID
DEB8535.HRB107409
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
50 IN 1059/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon
0621 43 29 28 - 0
E-Mail
o.spiekermann@brinkmann-partner.de
Fax
0621 43 29 28 - 27
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Wohnaccessoires, insbesondere Heimtextilien und Kleinmöbeln, die Entwicklung von diesbezüglichen Vertriebskonzepten und deren Weitergabe im Franchiseverfahren an Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie darf andere Unternehmen erwerben, errichten oder sich an solchen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KYMO GmbH ist eröffnet. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist am 26.02.2026 aufgehoben worden. Zugleich ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Der bisherige Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwalt Daniel Frauendorf, ist nicht mehr tätig. Ein Prüfungstermin ist auf den 28.04.2026 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe anberaumt. Dieser Termin dient auch der Berichterstattung der Schuldnerin, des bisherigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters sowie der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Abnahme der Rechnungslegung und die Anlage von Wertgegenständen gemäß § 149 InsO. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind aufgefordert, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Forderungen sind im Rahmen des Prüfungstermins mündlich zu bestreiten, sofern ein Widerspruch erhoben wird.
Originalbekanntmachung
27.02.2026
50 IN 1059/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KYMO GmbH
Hardtstraße 37a
76185 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführer:
|Friedrich Julius Bender und
|Denis Türker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 107409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Frauendorf
c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen
Gz.: 25/001186 ab
|
Beschluss:
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung vom 01.12.2025 wird hiermit auf Antrag des Schuldner-Vertreters heute am 26.02.2026 um 16:00 Uhr aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
2. Zugleich wird Herr
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 43 29 28 - 0
Telefax: 0621 43 29 28 - 27
Email: o.spiekermann@brinkmann-partner.de
zum Insolvenzverwalter bestellt.
3. Termin zur Berichterstattung der Schuldnerin, des bisherigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters sowie zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines and...
50 IN 1059/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KYMO GmbH
Hardtstraße 37a
76185 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführer:
|Friedrich Julius Bender und
|Denis Türker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 107409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Frauendorf
c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen
Gz.: 25/001186 ab
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Beschluss:
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung vom 01.12.2025 wird hiermit auf Antrag des Schuldner-Vertreters heute am 26.02.2026 um 16:00 Uhr aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
2. Zugleich wird Herr
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 43 29 28 - 0
Telefax: 0621 43 29 28 - 27
Email: o.spiekermann@brinkmann-partner.de
zum Insolvenzverwalter bestellt.
3. Termin zur Berichterstattung der Schuldnerin, des bisherigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters sowie zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Abnahme der Rechnungslegung der Schuldnerin und § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen) wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 28.04.2026
09:00 Uhr
Sitzungssaal 1.30, 1. OG
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
4. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
6. Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä., Nachweise über Ihre Person und/oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
7. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
02.03.2026
50 IN 1059/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KYMO GmbH
Hardtstraße 37a
76185 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführer:
|Friedrich Julius Bender und
|Denis Türker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 107409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Frauendorf
c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen
Gz.: 25/001186 ab
|
Nachdem durch Beschluss vom 26.02.2026 die Eigenverwaltung aufgehoben wurde, ist auch ein neuer Prüfungstermin zu bestimmen.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 28.04.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Die Hinweise aus dem Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2025 gelten auch für diesen Termin.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entsch...
50 IN 1059/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KYMO GmbH
Hardtstraße 37a
76185 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführer:
|Friedrich Julius Bender und
|Denis Türker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 107409
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Frauendorf
c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen
Gz.: 25/001186 ab
|
Nachdem durch Beschluss vom 26.02.2026 die Eigenverwaltung aufgehoben wurde, ist auch ein neuer Prüfungstermin zu bestimmen.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 28.04.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Die Hinweise aus dem Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2025 gelten auch für diesen Termin.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.03.2026
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