Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 741000

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Insolvenzprofil

L & A Abbruch Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Nächstenbacher Weg 39, 69469 Weinheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 741000
EUID
DEB8535.HRB741000

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1410/26
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Samet Döger
Adresse
Rheinstraße 21, 65185 Wiesbaden

Gegenstand des Unternehmens

Abbrucharbeiten und Demontage, Entkernung, Entsorgung, Garten- und Landschaftsbau, Abrissarbeiten, Schweißband verlegen und Holzverbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der L & A Abbruch Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Mannheim einzureichen.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

1 IN 1410/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. L & A Abbruch Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Nächstenbacher Weg 39, 69469 Weinheim, vertreten durch den Liquidator Lyudmil Filipov Mihaylov Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741000 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Samet Döger, Rheinstraße 21, 65185 Wiesbaden auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekann...

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