Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Automatenaufstellung in Gastronomie und Spielhallen, Betrieb von Spielhallen, Automatenvermietung, Automaten Reparatur intern sowie extern für andere Automatenaufsteller, An- und Verkauf von Spielhallen und Spielhallenkonzessionen, An- und Verkauf von Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräte, Aufstellen von Wettautomaten, Autovermietung sowie KFZ-Handel. Gegenstand des Unternehmens ist ferner Betrieb, Anmietung und Verpachtung von Gastronomiebetrieben, Betrieb von Spielhallen und Sportwettbüros, Sportwettenannahmen und Personalüberlassung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAS VEGAS Automatenservice GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Dr. Philipp Kauffmann. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, bis zum 22.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
11 IN 292/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAS VEGAS Automatenservice GmbH, Hauptstraße 82, 76547 Sinzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Kerber Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727319 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Dr. Philipp Kauffmann, Olgastraße 1 B, 70182 Stuttgart | Beschluss: | Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. | Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.