Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 719394

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Insolvenzprofil

LTS Sport Consulting UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schimperstraße 1, 68167 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 719394
EUID
DEB8535.HRB719394

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2746/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung von Unternehmen und Vereinen im Sportbereich (für alle Markteilnehmer im Sport) insbesondere Unternehmen, die sich mit der Herstellung und dem Handel (Groß- und Einzelhandel) von Sportartikeln befassen. Die Beratung umfasst die Bereiche Marketing und Vertrieb; die Betreuung und die Beratung von Profisportlern; die Planung und Durchführung von Events, Marketing- und Promotion-Aktionen einschließlich Marketing im Bereich Web und Social Media.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der LTS Sport Consulting UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Mannheim einzureichen.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

1 IN 2746/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. LTS Sport Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schimperstraße 1, 68167 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Lena Trentl Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719394 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung ge...

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