Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 742623
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Insolvenzprofil
Luxus Urlaub Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelmstraße 17, 76275 Ettlingen
Handelsregister
Mannheim, HRB 742623
EUID
DEB8535.HRB742623
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
106 IN 771/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luxus Urlaub Holding GmbH, Ettlingen, wurde auf Antrag der AOK, Karlsruhe, als antragstellende Gläubigerin, eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (HRB 742623). Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Am 30.09.2025 waren Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit Beschluss vom 26.02.2026 aufgehoben wurden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.02.2026
106 IN 771/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK
Kriegsstraße 41
76133 Karlsruhe
Gz.: 81370946
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Luxus Urlaub Holding GmbH
Wilhelmstraße 17
76275 Ettlingen
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742623
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Die mit Beschluss vom 30.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
27.02.2026
106 IN 771/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK
Kriegsstraße 41
76133 Karlsruhe
Gz.: 81370946
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Luxus Urlaub Holding GmbH
Wilhelmstraße 17
76275 Ettlingen
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742623
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. und zu 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlic...
106 IN 771/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK
Kriegsstraße 41
76133 Karlsruhe
Gz.: 81370946
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Luxus Urlaub Holding GmbH
Wilhelmstraße 17
76275 Ettlingen
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 742623
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. und zu 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.02.2026
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