Einstellung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 715229

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Insolvenzprofil

MASE Beteiligungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Meersburger Straße 53, 68239 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 715229
EUID
DEB8535.HRB715229

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1425/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASE Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Balck, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1425/21 anhängig. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen diese Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind ebenfalls elektronisch zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

1 IN 1425/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MASE Beteiligungs GmbH, Meersburger Straße 53, 68239 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Balck Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 715229 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr e...

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