Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Materio Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fiduciastraße 8, 76227 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 707819
EUID
DEB8535.HRB707819
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
50 IN 897/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Alle Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung bei Neu-, Umbau-, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden, Gebäudeteilen sowie Anlagen sowie die Projektierung, Bau, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von mobilen und immobilen Bauobjekten aller Art, insbesondere, aber nicht ausschließlich, unter Verwendung des Baustoffs Holz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, soweit dies dem Architektengesetz Baden- Württemberg nicht widerspricht. Die Gesellschaft wird die für die in der Architektenliste eingetragenen Beteiligungen geltenden Berufspflichten beachten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Materio Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalterin wurde die Entnahme eines Vorschusses auf ihre Vergütung einschließlich Umsatzsteuer bewilligt. Der Antrag der Insolvenzverwalterin vom 24.05.2024 wurde in vollem Umfang berücksichtigt, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren länger als sechs Monate dauert. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
28.05.2024
50 IN 897/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Materio Bau GmbH
Fiduciastraße 8
76227 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer:
Michael Nübold
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 707819
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalterin wurde die Entnahme eines Vorschusses bewilligt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Bewilligt wurden:
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 24.05.2024.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).M...
50 IN 897/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Materio Bau GmbH
Fiduciastraße 8
76227 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer:
Michael Nübold
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 707819
- Schuldnerin -
|
Der Insolvenzverwalterin wurde die Entnahme eines Vorschusses bewilligt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Bewilligt wurden:
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 24.05.2024.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung voraussichtlich nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalterin war eine Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.05.2024
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