Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medici Lounge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Handelsregister
Mannheim, HRB 737474
EUID
DEB8535.HRB737474
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
105 IN 197/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Adresse
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon
0621 4908010
Fax
0621 49080150
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gastronomie, Bar/Lounge.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medici Lounge GmbH wurde auf Antrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beim Amtsgericht Karlsruhe eingeleitet. Am 18.03.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Dabei wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über das Vermögen einschränkte und zur Prüfung der Eröffnungsgründe sowie der Massebedeckung beauftragt wurde. Am 23.03.2026 wurden die Sicherungsmaßnahmen teilweise aufgehoben, wobei die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Erfüllung seiner Pflichten sowie zur Berichtigung von Verfahrenskosten und zur Vergütungsentnahme bestehen blieb. Am 26.03.2026 wurden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Zeit vom 18.03.2026 bis zum 23.03.2026 festgesetzt. Das Verfahren ist derzeit noch nicht eröffnet, da nur vorläufige Maßnahmen und deren Aufhebung bekannt gegeben wurden.
Originalbekanntmachung
18.03.2026
105 IN 197/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Medici Lounge GmbH
Im Ochsenstall 34
76689 Karlsdorf-Neuthard
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.03.2026 um 14:20 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 4908010, Fax: 0621 49080150
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenst...
105 IN 197/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Medici Lounge GmbH
Im Ochsenstall 34
76689 Karlsdorf-Neuthard
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.03.2026 um 14:20 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 4908010, Fax: 0621 49080150
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, insbesondere durch Vorlage einer die Einzelbuchungen ausweisenden Umsatzübersicht für das laufende und das vorhergehende Jahr.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gemäß § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
24.03.2026
105 IN 197/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Medici Lounge GmbH, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
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1. Die mit Beschluss vom 18.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
2. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Hendriock über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzger...
105 IN 197/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Medici Lounge GmbH, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
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1. Die mit Beschluss vom 18.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
2. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Hendriock über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.03.2026
Originalbekanntmachung
27.03.2026
105 IN 197/26
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In dem Verfahren über den Antrag
der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Hollestraße 7 b
45127 Essen
Gz.: 82265262
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Medici Lounge GmbH
Im Ochsenstall 34
76689 Karlsdorf-Neuthard
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim wurden mit Beschluss vom 26.03.2026 gegen die Schuldnerin gemäß den §§ 26a, 63 - 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt...
105 IN 197/26
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In dem Verfahren über den Antrag
der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Hollestraße 7 b
45127 Essen
Gz.: 82265262
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Medici Lounge GmbH
Im Ochsenstall 34
76689 Karlsdorf-Neuthard
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim wurden mit Beschluss vom 26.03.2026 gegen die Schuldnerin gemäß den §§ 26a, 63 - 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt xxx
zu erstattende Auslagen xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.03.2026.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 18.03.2026 bis zum 23.03.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 Abs. 1InsO, §§ 1ff. InsVV).
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§§ 63 Abs. 3 S. 1 - 3 InsO, 11 Abs. 1 und 3 InsVV).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von jedenfalls nicht mehr als 14.000,00 EUR daher würde die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung) betragen. Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung wäre es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes gemäß § 63 Absatz 3 Satz 2 InsO auf 25 Prozent des Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen. Vorliegend waren keine Zuschläge auf den gesetzlichen Regelbruchteil erforderlich. Gemäß § 2 Absatz 2 InsVV ist daher hier die gesetzliche Mindestvergütung in Höhe von xxx EUR in Ansatz zu bringen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 3 InsVV - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
27.03.2026
105 IN 197/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Hollestraße 7 b
45127 Essen
Gz.: 82265262
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Medici Lounge GmbH
Im Ochsenstall 34
76689 Karlsdorf-Neuthard
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Giacomo Xander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 737474
- Schuldnerin -
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO werden vollständig aufgehoben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.03.2026
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