Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meissner Transport u. Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Häldenweg 13/Eingang Hauptstr., 75228 Ispringen
Handelsregister
Mannheim, HRB 727036
EUID
DEB8535.HRB727036
Insolvenzgericht
Gericht
Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 150/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Christian Jockers
Adresse
Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Logistik von Transporten im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meissner Transport u. Logistik UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens ist Rechtsanwalt Christian Jockers zum Verfahrenspfleger bestellt worden, um die Rechte der Schuldnerin wahrzunehmen. Diese Bestellung war erforderlich, da der Geschäftsführer der Schuldnerin verstorben ist. Gegen die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
12.05.2026
2 IN 150/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meissner Transport u. Logistik UG (haftungsbeschränkt), Häldenweg 13, 75228 Ispringen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727036
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Rechtsanwalt Christian Jockers, Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe, wird zum Verfahrenspfleger bestellt.
Er hat die Rechte der Schuldnerin im Verfahren wahrzunehmen.
Gründe:
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers war erforderlich, nachdem der Geschäftsführer der Schuldnerin verstorben ist.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Int...
2 IN 150/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Meissner Transport u. Logistik UG (haftungsbeschränkt), Häldenweg 13, 75228 Ispringen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727036
- Schuldnerin -
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Beschluss:
|
Rechtsanwalt Christian Jockers, Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe, wird zum Verfahrenspfleger bestellt.
Er hat die Rechte der Schuldnerin im Verfahren wahrzunehmen.
Gründe:
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers war erforderlich, nachdem der Geschäftsführer der Schuldnerin verstorben ist.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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