Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 750559

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Insolvenzprofil

METHOS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Adalbert-Stifter-Straße 7, 68259 Mannheim
Handelsregister
Mannheim, HRB 750559
EUID
DEB8535.HRB750559

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1041/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Messe und Event Consulting und Agentur, Weinhandel und Gastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der METHOS GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thorsten Sperl, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Mannheim eingeleitet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.02.2026

1 IN 1041/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. METHOS GmbH, Adalbert-Stifter-Straße 7, 68259 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Sperl Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750559 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Z...

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