Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 202605

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Insolvenzprofil

Mirador GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden
Handelsregister
Mannheim, HRB 202605
EUID
DEB8535.HRB202605

Insolvenzgericht

Gericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 159/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Sarah Schmelzer
Adresse
Offenburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren und künftig der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mirador GmbH, vertreten durch die Gesellschafter Baris Günes und Giovanni Terranova, ist im Stadium der Festsetzung der Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, hat ihr Amt vom 24.05.2022 bis zum 29.08.2022 ausgeübt. Für diesen Zeitraum wurde die Vergütung sowie die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer festgesetzt. Der Gesamtbetrag darf aus der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Vergütung richtete sich nach der Anzahl der am Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubiger (12 Gläubiger). Gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

11 IN 159/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mirador GmbH, Lange Straße 79, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Gesellschafter Baris Günes und Giovanni Terranova Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 202605 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, Offenburg, für die Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe : Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 24.05.2022 bis zum 29.08.2022 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung der vorläufigen Verwalterin im Insolvenzverfahren beträgt gemäß den §§ 10 und 2 Abs...

Originalbekanntmachung

01.06.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mirador GmbH, vertreten durch die Gesellschafter Baris Günes und Giovanni Terranova, Lange Straße 79, 76530 Baden-Baden Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 202605 - Schuldner - Eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse ist nicht vorhanden. Es sind 133.952,76 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden- Insolvenzgericht Zimmer 208 zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Baden-Baden, den 05.05.2026.

Originalbekanntmachung

01.06.2026

Aktenzeichen: 11 IN 159/22 | Amtsgericht Baden-Baden INSOLVENZGERICHT Beschluss | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mirador GmbH, vertreten durch die Gesellschafter Baris Günes und Giovanni Terranova, Lange Straße 79, 76530 Baden-Baden Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 202605 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Baden-Baden am 05.05.2026 beschlossen: | Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 29.07.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen: 1. Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO); 2. Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO; die Unterdeckung gem. § 211 InsO beträgt 5.279,28 EURO (Stand...

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