Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NINETEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jahnstraße 1, 68753 Waghäusel
Handelsregister
Mannheim, HRB 719013
EUID
DEB8535.HRB719013
Insolvenzgericht
Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 726/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Der Import, Export und Handel mit Kommunikationsgeräten, Computern sowie elektrischen Geräten und Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NINETEC GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Thomas Friepörtner und Sven Klumpp vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung der schuldnerischen Beteiligung an der Tito-Express Polska a Sp. z o.o. angesetzt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung statt, die binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses.
Originalbekanntmachung
28.05.2025
10 IN 726/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NINETEC GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Friepörtner und Sven Klumpp,
Jahnstraße 1, 68753 Waghäusel,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719013
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 27.05.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
04.02.2026
10 IN 726/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NINETEC GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Friepörtner und Sven Klumpp,
Jahnstraße 1, 68753 Waghäusel,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719013
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Veräußerung der schuldnerischen Beteiligung an der Tito-Express Polska a Sp. z o.o.
wird bestimmt auf
Dienstag, 17.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Besc...
10 IN 726/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NINETEC GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Friepörtner und Sven Klumpp,
Jahnstraße 1, 68753 Waghäusel,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719013
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Veräußerung der schuldnerischen Beteiligung an der Tito-Express Polska a Sp. z o.o.
wird bestimmt auf
Dienstag, 17.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.02.2026
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