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Insolvenzprofil
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Die Durchführung von Schwer- u. Großraumtransporten im Nah- und Fernverkehr. Die Gesellschaft kann gleicharige oder ähnliche Unternehmen erweben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und darüberhinaus alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pfaadt-Transport GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Pfaadt, ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die Tabellenblattnummern 4 und 5 wurden Widerspruchsfristen festgesetzt. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen endet am 09.02.2026 für Tabellenblatt 4 und am 19.03.2026 für Tabellenblätter 4-5. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
70 IN 732/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pfaadt-Transport GmbH, Daimlerstraße 64 76337 Waldbronn vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Pfaadt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 361506 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 21.01.2026
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