Berichts- und Prüfungstermin Baden-Württemberg HRB 361506

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pfaadt-Transport GmbH,

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Daimlerstraße 64, 76337 Waldbronn
Handelsregister
Mannheim, HRB 361506
EUID
DEB8535.HRB361506

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 732/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rainer Pfaadt

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Schwer- u. Großraumtransporten im Nah- und Fernverkehr. Die Gesellschaft kann gleicharige oder ähnliche Unternehmen erweben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und darüberhinaus alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pfaadt-Transport GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Rainer Pfaadt, ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die Tabellenblattnummern 4 und 5 wurden Widerspruchsfristen festgesetzt. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen endet am 09.02.2026 für Tabellenblatt 4 und am 19.03.2026 für Tabellenblätter 4-5. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

16.12.2025

70 IN 732/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pfaadt-Transport GmbH, Daimlerstraße 64 76337 Waldbronn vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Pfaadt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 361506 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.02.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. G...

Originalbekanntmachung

21.01.2026

70 IN 732/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pfaadt-Transport GmbH, Daimlerstraße 64 76337 Waldbronn vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Pfaadt Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 361506 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 21.01.2026

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