Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 111260

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Insolvenzprofil

Pro Casa Beatmungspflege 24 Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 111260
EUID
DEB8535.HRB111260

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
70 IN 263/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Andreas Hendriock

Gegenstand des Unternehmens

Die häusliche Krankenpflege sowie die Alten- und Behindertenbetreuung. Die Tätigkeit beinhaltet sowohl die Behandlungspflege als auch sozialpflegerische Leistung sowie deren Vermittlung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Casa Beatmungspflege 24 Service GmbH ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich eventueller Steuerrückerstattungen für die Veranlagungszeiträume 2024 bis zur Verfahrensaufhebung bleibt unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der zeitraumbezogenen Aufteilung aufrechterhalten. Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge angeordnet. Mit der Nachtragsverteilung ist der Insolvenzverwalter Andreas Hendriock beauftragt. Gegen die Entscheidung zur Nachtragsverteilung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Gegen die Entscheidung im Übrigen kann Erinnerung eingelegt werden. Die Fristen beginnen mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

22.07.2025

70 IN 263/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pro Casa Beatmungspflege 24 Service GmbH Gewerbering 1 76149 Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsführerin: Jutta Janicki geb. Kokoschka geboren am 18.08.1967 Karlsruhe Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 111260 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 und 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich...

Originalbekanntmachung

23.03.2026

70 IN 263/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pro Casa Beatmungspflege 24 Service GmbH Gewerbering 1 76149 Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsführerin: Jutta Janicki geb. Kokoschka geboren am 18.08.1967 Karlsruhe Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 111260 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Gewerbe- und Umsatzsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2024 bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der ...

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