Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 748264

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PurePan U'G (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Parkstraße 2, 67117 Limburgerhof
Handelsregister
Mannheim, HRB 748264
EUID
DEB8535.HRB748264

Insolvenzgericht

Gericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2491/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Kauf und Verkauf von Küchenutensilien, wie Zubehör, Pfannen und Töpfe, sowohl online als auch über Läden und Märkte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat über den Antrag der PurePan UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mannheim einzureichen.

Originalbekanntmachung

15.12.2025

4 IN 2491/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. PurePan UG (haftungsbeschränkt), Parkstraße 2, 67117 Limburgerhof, vertreten durch den Geschäftsführer Moritz Behrens Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748264 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nac...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.