Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 733859

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Insolvenzprofil

PVM Maschinenverleih UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wichernstraße 13, 76185 Karlsruhe
Handelsregister
Mannheim, HRB 733859
EUID
DEB8535.HRB733859

Insolvenzgericht

Gericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 32/22
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Florentina Oprea

Gegenstand des Unternehmens

Pflasterarbeiten, Verlegung von Pflaster, Maschinenverleih.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PVM Maschinenverleih UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Liquidatorin Florentina Oprea vertritt die Schuldnerin. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 24.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

30.01.2026

60 IN 32/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PVM Maschinenverleih UG (haftungsbeschränkt) Wichernstraße 13 76185 Karlsruhe vertreten durch die Liquidatorin Florentina Oprea Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733859 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatu...

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