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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Sebastian Rath ist anhängig. Der Schuldner ist durch die Rechtsanwälte Schüssler Pöschke Schnarr Odenwälder Günthert in Bürogemeinschaft vertreten. Am 16.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Mannheim am 20.06.2025.
Originalbekanntmachung
1 IN 2042/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sebastian Rath, geboren am 13.11.1985, Uhlandstraße 28, 68799 Reilingen - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schüssler Pöschke Schnarr Odenwälder Günthert, Anwälte in Bürogemeinschaft, Bismarckstraße 4/II, 69469 Weinheim, Gz.: 5056/23 M01 | hat der Insolvenzverwalter am 16.06.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 20.06.2025
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