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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinheimer Service GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Irma-Christine Cirtu vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom 09.02.2026 und wird vom Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht herausgegeben.
Originalbekanntmachung
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